Dokumentation PIT Kassel 2018
Anlass des Workshops
Austausch der verschiedenen Hochschulen über ihren Wissenstand von Recht auf Stadt
Aufgabe
Recht auf Stadt- Wissenschaft, Lehre, Definition
Arbeitsprozess
Erwartungen und Wissen über Recht auf Stadt an den Hochschulpolitischen Workshop
Wissenstand:
Schon gehört, aber nicht damit auseinandergesetzt
mehr Informationen sind erwünscht
Eine eigene Definition erarbeiten
Aneignung von Raum
Chancen(un)gleichheit
Privatisierung von öffentlichen Räumen
Gestaltung des Raums
Partizipation
Keine Gentrifizierung
Keine Teilhabe an der Stadt
Anstreben einer Teilhabe für Alle
Aneignung von Räumen
Verdrängung
Neue Perspektiven von Recht auf Stadt
Offene Fragen und Anmerkungen
Wie ist Recht auf Stadt in die Lehre an den einzelnen Fakultäten eingebettet?
Eine Diskussion über die „Umsetzung“ von Recht auf Stadt
Wem gehört die Stadt?
Wie lässt sich Recht auf Stadt einordnen?
Wie macht das Sinn?
Wie kann man sich Stadt zu eigen machen?
Theorie und praktische Anwendungen
Exklusivität
Wie kann man integrieren?
Ergebnisse
1) Verständnis und Definition von „Recht auf Stadt“
Wohnraum und Gentrifizierung
Recht auf erschwingliches Wohnen
Teilhabe an der Politik
Aneignung des öffentlichen Raums
Ungleiche Verteilung von Kapital
Bewegung einer marktwirtschaftlichen Hegemonie und Privatisierung
Recht auf Nichtausschluss
Das „Recht auf Stadt“ als Menschenrecht, in Deutschland als
Daseinsvorsorge im Raumordnungsgesetzt verankert
Recht auf Zentralität (insbesondere der Verkehrsinfrastruktur)
Recht auf eine saubere Lebensgrundlage
Gleichwertige Lebensverhältnisse
In Deutschland Art. 3 GG
Gleichheit
Warum werden Menschen ausgegrenzt? z.B. Obdachlose können im öffentlichen Raum nicht auf Bänken übernachten, weil die Bauweise der Bank das nicht zulässt
Art. 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Asoziale Architektur
Recht auf Differenz, z.B. gibt es in London ein Hochhaus, wo die untere soziale Schicht einen Sondereingang nutzen muss, die Hintertür
Recht auf Anonymität, Bsp. Kameras in London
Ergebnis: für uns gibt es keine abschließende Definition von Recht auf Stadt, in die
Definition fließen viele verschiedene Aspekte mit ein
2) Projekt und Aneignung von Raum
Critical Mass, Parkraumaneignung durch Möbel
Privatisierung z.B. Demonstrationsverbote
Asoziale Architektur
Aufwertung von öffentlichen Räumen, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen können auch zu Gentrifizierung führen
Anderer rechtlicher Rahmen müsste geschaffen werden, sowie Kontrolle und Ahndung bei Verstoß mit Strafzahlungen
In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, dass man für die Dauer von 99 Jahren Grundstücke der Stadt pachten kann
Recht auf Stadt von der Verwaltung und/oder von Privaten?
Recht auf Stadt einerseits als Protest, andererseits nicht planbar und auch nicht ersichtlich bei Veränderungen
Versagen bei Nicht-Vorhandensein
3) Recht auf Stadt in der Lehre
In Dortmund:
Viele Seminare und Vorlesungen beschäftigen sich mit dem Thema Angerissen wird das Thema in der Immobilienwirtschaft, Verkehrsplanung. Auch in der Soziologie gibt es ein Fach „Raum und Gender“ welches sich unter anderem mit der Integration und Segregation beschäftigt. Im Fach Bodenpolitik wird der martkwirtschaftl. Aspekt betrachtet (der Boden geht zum besten Wirt)
Queer beet verteilt
In Wien:
In der Soziologie gibt es eine Einführung zu Recht auf Stadt durch den Wahlbereich (Seminare und BA) kann man das Thema vertiefen
In Rappi:
Hier wird der Begriff an sich nicht in der Lehre verwendet, auch nicht in der Soziologie
In Nürtingen:
Recht auf Stadt ist auch hier kein Begriff, auch wenn die Stadtsoziologie seit kurzem in den Verlaufsplan eingegliedert ist. Der Fokus des Studiums liegt hier nicht auf Theoretischem. Möglicherweise ist es jetzt aber durch die neue Studienordnung verankert.
Fazit: eine kurze Einführung des Begriffs Recht auf Stadt ist wünschenswert, vor allem im Rahmen der Stadtsoziologie