Recht auf Stadt

Dokumentation PIT Kassel 2018 

Anlass des Workshops

Austausch der verschiedenen Hochschulen über ihren Wissenstand von Recht auf Stadt

Aufgabe

Recht auf Stadt- Wissenschaft, Lehre, Definition

Arbeitsprozess

Erwartungen und Wissen über Recht auf Stadt an den Hochschulpolitischen Workshop

Wissenstand:

 Schon gehört, aber nicht damit auseinandergesetzt
 mehr Informationen sind erwünscht
 Eine eigene Definition erarbeiten
 Aneignung von Raum
 Chancen(un)gleichheit
 Privatisierung von öffentlichen Räumen
 Gestaltung des Raums
 Partizipation
 Keine Gentrifizierung
 Keine Teilhabe an der Stadt
 Anstreben einer Teilhabe für Alle
 Aneignung von Räumen
 Verdrängung
 Neue Perspektiven von Recht auf Stadt

Offene Fragen und Anmerkungen

 Wie ist Recht auf Stadt in die Lehre an den einzelnen Fakultäten eingebettet?
 Eine Diskussion über die „Umsetzung“ von Recht auf Stadt
 Wem gehört die Stadt?
 Wie lässt sich Recht auf Stadt einordnen?
 Wie macht das Sinn?
 Wie kann man sich Stadt zu eigen machen?
 Theorie und praktische Anwendungen
 Exklusivität
 Wie kann man integrieren?

 

Ergebnisse

1) Verständnis und Definition von „Recht auf Stadt“
 Wohnraum und Gentrifizierung
 Recht auf erschwingliches Wohnen
 Teilhabe an der Politik
 Aneignung des öffentlichen Raums
 Ungleiche Verteilung von Kapital

 Bewegung einer marktwirtschaftlichen Hegemonie und Privatisierung
 Recht auf Nichtausschluss
 Das „Recht auf Stadt“ als Menschenrecht, in Deutschland als
Daseinsvorsorge im Raumordnungsgesetzt verankert
 Recht auf Zentralität (insbesondere der Verkehrsinfrastruktur)
 Recht auf eine saubere Lebensgrundlage
 Gleichwertige Lebensverhältnisse
 In Deutschland Art. 3 GG
 Gleichheit
 Warum werden Menschen ausgegrenzt? z.B. Obdachlose können im öffentlichen Raum nicht auf Bänken übernachten, weil die Bauweise der Bank das nicht zulässt
 Art. 1 GG  Die Würde des Menschen ist unantastbar!
 Asoziale Architektur
 Recht auf Differenz, z.B. gibt es in London ein Hochhaus, wo die untere soziale Schicht einen Sondereingang nutzen muss, die Hintertür
 Recht auf Anonymität, Bsp. Kameras in London

Ergebnis: für uns gibt es keine abschließende Definition von Recht auf Stadt, in die
Definition fließen viele verschiedene Aspekte mit ein
2) Projekt und Aneignung von Raum
 Critical Mass, Parkraumaneignung durch Möbel
 Privatisierung z.B. Demonstrationsverbote
 Asoziale Architektur
 Aufwertung von öffentlichen Räumen, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen können auch zu Gentrifizierung führen
 Anderer rechtlicher Rahmen müsste geschaffen werden, sowie Kontrolle und Ahndung bei Verstoß mit Strafzahlungen
 In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, dass man für die Dauer von 99 Jahren Grundstücke der Stadt pachten kann
 Recht auf Stadt von der Verwaltung und/oder von Privaten?
 Recht auf Stadt einerseits als Protest, andererseits nicht planbar und auch nicht ersichtlich bei Veränderungen
 Versagen bei Nicht-Vorhandensein

3) Recht auf Stadt in der Lehre
 In Dortmund:
Viele Seminare und Vorlesungen beschäftigen sich mit dem Thema Angerissen wird das Thema in der Immobilienwirtschaft, Verkehrsplanung. Auch in der Soziologie gibt es ein Fach „Raum und Gender“ welches sich unter anderem mit der Integration und Segregation beschäftigt. Im Fach Bodenpolitik wird der martkwirtschaftl. Aspekt betrachtet (der Boden geht zum besten Wirt)
 Queer beet verteilt

 In Wien:
In der Soziologie gibt es eine Einführung zu Recht auf Stadt durch den Wahlbereich (Seminare und BA) kann man das Thema vertiefen

 In Rappi:
Hier wird der Begriff an sich nicht in der Lehre verwendet, auch nicht in der Soziologie

 In Nürtingen:
Recht auf Stadt ist auch hier kein Begriff, auch wenn die Stadtsoziologie seit kurzem in den Verlaufsplan eingegliedert ist. Der Fokus des Studiums liegt hier nicht auf Theoretischem. Möglicherweise ist es jetzt aber durch die neue Studienordnung verankert.

Fazit: eine kurze Einführung des Begriffs Recht auf Stadt ist wünschenswert, vor allem im Rahmen der Stadtsoziologie